Pöschwies is the new Dolder Grand
Morgen begeht die Welt den zehnten Gedenktag an die menschenverachtenden Terroranschläge, welche als «9/11» in die Geschichte eingegangen sind. Es gibt kaum jemanden, der/die sich nicht daran erinnern könnte, wo er/sie an diesem historischen Tag war. Das gilt sicher auch für Carl Hirschmann. Noch besser dürfte sich Carli künftig allerdings an sein ureigenes «9/11» erinnern, an den 9. September 2011. An diesem Tag nämlich verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich zu 33 Monaten Gefängnis, 14 davon unbedingt.
Und es gibt weitere Parallelen zwischen dem amerikanischen «9/11» und dem Zürcher «9/11». Seit dem 11. September 2001 geistern die wildesten Verschwörungstheorien umher. Und auch dem Urteil vom 9. September 2011 soll ein Komplott zu Grunde liegen. Davon jedenfalls ist der verurteilte Hirschmann überzeugt.
Und alles nur, weil er eben der Hirschmann sei. Ääähhhmmm….die Königin der Selbstüberschätzung heisst doch Shawne Fielding?
Zwar ist derzeit noch unklar, ob Carlis Anwältin das Urteil an das Obergericht weiterziehen wird. Wir gehen jedoch davon aus, zumal Carlis Verteidigungsargumente schon sehr überzeugend sind.
Das ist einfach hieb- und stichfest, dem ist nichts beizufügen.
Aber eben, es handelt sich bekanntlich um ein Komplott, weshalb die Chancen auf einen Freispruch sauschlecht stehen. Wir möchten deshalb hier schon einmal prophylaktisch ein paar Tipps für den mit Steuergeldern bezahlten Aufenthalt im Pöschwies geben. Wir haben uns zu diesem Zweck die Hausordnung vorgenommen.
Also, der Aufenthalt im Bunker beginnt folgendermassen:
«§ 2. Beim Eintritt in die Strafanstalt werden die erforderlichen Angaben zur Person des Gefangenen festgehalten, und er wird fotografiert, sofern der Anstalt nicht bereits Fotografien jüngeren Datums zur Verfügung stehen. Im Laufe des Aufenthalts können jederzeit neue Fotografien angefertigt werden.»
Fotografiert werden, das ist sich Carli ja gewohnt. Das mag er, das gehört bei der Jeunesse Dorée einfach dazu. Auch der Umstand, dass jederzeit neue Fotografien gemacht werden können, sollte nichts Ungewohntes sein. Aber aufgepasst, die Fotografen werden nicht die von tillate.com sein und es dürfte wahrscheinlich auch nicht Michel Comte sein, obwohl dessen Stern angeblich schwer am Sinken sein soll, was nicht erst seit seiner Asientour mit dem Carli-Tross bekannt ist.
Dann wird es allerdings wesentlich problematischer:
«§ 12. Jeder Gefangene hat seine Zelle sauber zu halten und ist für die Einhaltung der Ordnung in der Zelle sowie den sachgerechten Gebrauch des Inventars verantwortlich.»
«§ 22. Die Gefangenen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit zu verrichten.»
Putzen, arbeiten? Tricky…
Aber wenigsten gibt’s Lohn:
«§ 29. 75 Prozent des nicht auf das Sperrkonto gutgeschriebenen Teils des Arbeitsentgelts werden dem Gefangenen monatlich bis zum Maximalbetrag von Fr. 250.– bar ausbezahlt.»
Für 250 Stutz gibt’s doch wohl ein Fläschen Dom Perignon. Immerhin. Aber halt…
«§ 16. Auf dem gesamten Anstaltsareal sind den Gefangenen der Besitz und Konsum von Alkohol und illegalen Drogen sowie das Aufbewahren von Utensilien für den Drogenkonsum untersagt.»
Ui, ui, ui, das wird hart, verdammt hart.
Immerhin, für Unterhaltung wird gesorgt:
«§ 36. In der Strafanstalt werden für die Gefangenen des Normalvollzuges regelmässig Veranstaltungen unterhaltender oder weiterbildender Art durchgeführt.»
Wie wär’s mit einem kleinen Rollenspiel? «Ein Abend mit Carl Hirschmann im St. Germain – wir verarbeiten gemeinsam unsere Vergangenheit». Da lässt sich doch bestimmt der eine oder andere Freiwillige finden.










