Müssen die Mister Schweiz Wahlen abgesagt werden?
Ich bin stinksauer! Bin ich doch im Januar top gestylt nach Zürich gefahren, um mich für die Mister Schweiz Wahlen anzumelden. Die Voraussetzungen erfülle ich doch locker:
- Schweizer Staatsbürger: Mehr Schweizer als ich geht wirklich nicht
- guter Leumund: fragen Sie den Alex Tschäppät
- min. 20 Jahre alt: dieses Kriterium erfülle ich mindestens drei Mal
- min. 178 cm gross: habe extra noch Schuhe bei Amber bestellt
- ledig: leidiges Thema, bin aber immer noch ledig
Trotzdem, die wollten mich nicht nehmen. Als Begründung wurde mir mitgeteilt, die Anmeldefrist sei abgelaufen. Nun ja, als ich heute wieder einmal auf ihre Webseite ging, fand ich folgendes:
Nun gut, wenn die Bewerbungsfrist bereits im 2006 abgelaufen ist, darf doch der Tobias noch gar nicht mitmachen, oder?
Der war zu diesem Zeitpunkt schliesslich erst 19, und jetzt dürfte ihm das Lächeln vergehen. Ich habe nämlich beim Bezirksgericht in Zürich das Gesuch gestellt, es sei mir mittels superprovisorischer Vefügung zu gestatten, an diesen Wahlen mitzumachen. Andernfalls wäre deren Durchführung natürlich gerichtlich zu verbieten.


